
Dr. Wolfgang Berger
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Ausschluss wegen mangelhafter Vertragserfüllung bei einem früheren Auftrag

Eine öffentliche Auftraggeberin hat Bodenmarkierungsarbeiten ausgeschrieben. Die Zuschlagsentscheidung wurde vom zweitgereihten Bieter angefochten, weil die Zuschlagsempfängerin erhebliche Mängel bei der Durchführung von Bodenmarkierungsarbeiten in einem anderen Bundesland erkennen hat lassen.